Grüne kämpfen für optimale Sicherheit

  • Veröffentlicht am: 1. Juni 2010 - 15:54

Der Streit um die Asbestzementschlammhalde in Wunstorf-Luthe ist entbrannt. Ob das Material vor Ort bleiben soll oder zu einer Deponie transportiert wird, muss politisch entschieden werden. "Wir kämpfen für optimale Sicherheitsbestimmungen bei der Variante des Abtransports", so Ulrich Schmersow, umweltpolitischer Sprecher von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Regionsversammlung.

Technisch gibt es zwei Varianten, die von der Halde ausgehenden Gefahren zu unterbinden. Erstens die Sicherung der Halde vor Ort und zweitens den Gesamtabtrag mit Entsorgung des Haldenmaterials auf einer hierfür zugelassenen Deponie außerhalb der Region Hannover.

Wegen des Risikos von Faserfreisetzungen befürworten die GRÜNEN, über die bestehenden Arbeitsschutzrichtlinien hinausgehende Sicherheitsstandards vertraglich zu regeln. "Für eine effiziente Gefahrenvermeidung für die Bevölkerung bei der geplanten Verlagerung der Halde ist die Sicherstellung eines kontrollierten, den höchsten Qualitäts- und Sicherheitsstandards genügenden Transportes zu garantieren", forderten die GRÜNEN von Beginn an. Beispielsweise soll eine Logistikmanagementzentrale den Asbest-Transport im Straßenverkehr überwachen und steuern. Zusätzlich sollte kontaminiertes Haldenmaterial auch durch einen Bahnabtransport zur geeigneten Deponie erfolgen. Dadurch können Risiken wie Unfälle und Staus minimiert werden.

Für Wunstorf bestünde bei streik- oder insolvenzbedingten Arbeitsunterbrechungen zusätzlich die Gefahr, dass aus der dann geöffneten Halde Asbestfasern freiwerden, und die Gesundheit der Einwohnerinnen und Einwohner bedrohen. "Für diesen Fall sollen Regelungen wie z.B. eine Ausfallversicherung den durchgängigen Schutz gewährleisten", betont Schmersow.

"Wenn unsere geforderten Sicherheitsstandards bei einem Abtransport nicht eingehalten werden können, sprechen wir uns für ‚Plan B’ aus - eine Sicherung vor Ort" so Schmersow. "In jedem Fall verlangen wir umfassende, transparente Informationen für die Öffentlichkeit durch die Regionsverwaltung vor, während und nach der Haldenbehandlung."

Bei Rückfragen erreichen Sie Ulrich Schmersow unter 05108 / 2410 und 0511 / 16843839

Hintergrund:

Asbesthaltige Abfälle sind abfallrechtlich als gefährliche Abfälle eingestuft und dürfen nur so abgelagert sein, dass eine Freisetzung von Fasern in die Umwelt ausgeschlossen ist. Diese Voraussetzung erfüllt die Asbestzementschlammhalde in Wunstorf-Luthe nicht.

Ein Vorteil des Gesamtabtrags liegt in der Nachhaltigkeit der Maßnahme und im Flächenrecycling. Der Haldenabtrag gewährleistet darüber hinaus, dass die gegenwärtige Beeinträchtigung des Grundwassers durch geogen gebundenes Arsen unterbunden würde.

Die Gefahr von Faserfreisetzungen muss auch bei Sicherung vor Ort weiter beachtet werden, da auch dann das asbesthaltige Material bewegt werden muss.