Grüne für Naturschutz, Windenergie und ausgewogene Siedlungsentwicklung

  • Veröffentlicht am: 26. April 2005 - 15:03

Das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) 2005 stellt die Weichen für die Entwicklung der Region in den nächsten 10 Jahren. In Ihrem Änderungsantrag zu den Stellungnahmen stellen die Grünen klare Forderungen:

Brigitte Nieße, Sprecherin für Regionalplanung in der grünen Regionsfraktion, plädiert für eine weitsichtige Energiepolitik: "Wir alle wissen, dass die fossilen Energieträger nicht reichen, um unseren Energiebedarf auf Dauer zu decken. Langfristig brauchen wir einen Mix aus Wind- und Solarenergie, Energie aus Wasserkraft, Erdwärme und Biomasse und durch Kraftwerke mit Kraft-Wärme-Kopplung." Derzeit aber ist die Windenergie die bedeutendste regenerative Energiequelle. "Darum" so Brigitte Nieße, "setzen wir uns für die Windenergie ein. Aber wir müssen uns auch rechtlich absichern und ausreichend Vorrangstandorte ausweisen." Dass die Umsetzung verträglich abläuft, liegt in den Händen der jeweiligen Kommunen. "Diese können in Bauleitplanverfahren die Bedingungen formulieren. Mit unserem Zusatzantrag bieten wir den Kommunen Hilfestellungen bei der Ausschöpfung des Gestaltungsrahmens an", betont Brigitte Nieße.

 

Auch bei der Siedlungserweiterung ist maßvolle Entwicklung angesagt. Nieße: "Die Bevölkerungszahlen sinken. 2020 wird die Region Hannover 3% weniger EinwohnerInnen haben. Wir können nicht ungeregelt immer mehr Wohngebiete ausweisen. Schon jetzt kommen Fragen aus der Bevölkerung, "Wer kauft in ein paar Jahren, wenn wir alt werden, unsere Häuser?". Die rotgrüne Gruppe stellt sich dem demographischen Wandel und seiner Auswirkung: die Siedlungsentwicklung soll nach dem RROP nur dort stattfinden, wo auch in Zukunft eine ausreichende infrastrukturelle Versorgung sichergestellt ist.

 

 

Bei der Walderweiterung setzen die Grünen auf sinnvolle Lückenschlüsse und Ausweitung in bisher waldarmen Gebieten. Die ökologisch nachteilige Begradigung der Waldränder lehnen sie ab.

 

Das Tote Moor ist vor weiterem Torfabbau zu schützen. Torfabbau soll nur dort stattfinden, wo Abbaugenehmigungen bestehen. Alle anderen Flächen sind der Natur vorbehalten und werden als Vorranggebiete für Natur und Landschaft ausgewiesen