Auch die Kleinen haben Rechte!

  • Veröffentlicht am: 7. März 2018 - 10:34

sinja_muenzberg_rv.jpg

Sinja Münzberg, Foto: Sven Brauers © Grüne Hannover

Resolution gegen die Schwächung von Mitsprache und Beteiligung in der Kommunalpolitik!

„Die Mindestgröße von Fraktionen in den kommunalen Vertretungen soll im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) auf drei festgesetzt werden.“ So steht es im Koalitionsvertrag der rot-schwarzen Landesregierung.
Bei der Umsetzung dieser Pläne würde die Gestaltungsmöglichkeit von Parteien und Gruppen in Räten und Kreistagen unter drei Mitgliedern auf Null sinken.
FDP, Grüne, Linke und die Gruppe Region wenden sich mit einer Resolution, die heute zur Abstimmung in der Regionsversammlung steht, gegen diese Vereinbarung.
Schon jetzt sind die Rechte von MandatsträgerInnen in kommunalen Vertretungen eingeschränkt. Fraktionslose Abgeordnete haben in Fachausschüssen kein Stimmrecht. Abstimmen dürfen sie nur in Kreistags- oder Ratssitzungen. Zudem dürfen sie maximal einem Fachausschuss als beratendes Mitglied angehören. Bei allen anderen Ausschüssen dürfen fraktionslose Abgeordnete nur als Gast im Zuschauerbereich teilnehmen. Auch das Recht auf Akteneinsicht ist eingeschränkt.
Eine Erhöhung der Mindestfraktionsgröße würde somit in vielen Fällen den Verlust dieser wichtigen Stimm- oder Auskunftsrechte bedeuten. Daneben brächte dies auch finanzielle Nachteile für die ehrenamtlich aktiven Kommunalpolitikerinnen und -politiker mit sich. Beispielsweise erhalten nur Mitglieder von Fraktionen Sachkostenzuschüsse für ihre ehrenamtliche Arbeit.

„Wir sind gegen die Schwächung von Mitsprache und Beteiligung, gerade in der Kommunalpolitik! Auch die VetreterInnen kleiner Parteien und Gruppen sollten die Möglichkeit der Fraktionsbildung behalten!“ so die einhellige Meinung von FDP, Grünen, Linken und der Gruppe Region in der Regionsversammlung.